Az. L 1 KR 101/17: Krankenkasse muss Auffälligkeit für Rechnungsprüfung zum Prüfbeginn genau benennen
Az. L 1 KR 101/17: Krankenkasse muss Auffälligkeit für Rechnungsprüfung zum Prüfbeginn genau benennen - Erreichen der mittleren Verweildauer stelle keine Auffälligkeit dar (Urteilsbegründung).