Vorschriften der GOÄ gelten bei ärztlicher Leistungserbringung
Anwendbarkeit der GOÄ bei Behandlungsverträgen mit Kapitalgesellschaften (Fehn Legal).
Anwendbarkeit der GOÄ bei Behandlungsverträgen mit Kapitalgesellschaften (Fehn Legal).
Leistungen angestellter Ärzte einer juristischen Person sind mit der GOÄ abzurechnen (Medizinrecht Saarland).
Vertragsfreiheit beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Privatkliniken oder gebundene Vorgaben durch die GOÄ? (Seufert Law).
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt auch, wenn ein Arzt für eine juristische Person eine Behandlung durchführt (Christmann Law).
Ist die Gebührenordnung für Ärzte auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung anzuwenden? (Deutsches Ärzteblatt).
Ambulante Eingriffe: Behandlungsoptionen mit tendenziell höheren Risiken bei Erweiterung des AOP-Kataloges (Springer).
Zu den rechtlich relevanten Implikationen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen (Heiseverlag).
Privatärztliche Abrechnung: Erbringung und Abrechnung fachgebietsfremder Leistungen sehr sorgfältig beurteilen (Solidaris).
Pay for performance: Asklepios und SBK schließen Qualitätsvertrag zum Fast-Track-Verfahren bei Hüft- und Knie-OPs (Medienmitteilung).
Die Offenlegung von Behandlungsunterlagen entspreche bei der Verfolgung von Behandlungsfehlern regelmäßig dem mutmaßlichen Patientenwillen (Christmann Law).
Vertragliche Nebenpflicht des Behandelnden umfasst auch den Schutz der Patientendaten vor unberechtigten internen Zugriffen (Medizinrecht Aktuell).
Der richtige Umgang mit der Aufbewahrung und Löschung der ärztlichen Behandlungsdokumentation ist nicht immer einfach (Kanzlei Wienke & Becker).
Ordnungsgemäße Datenverarbeitung ist Nebenpflicht des Behandlungsvertrags (KMH-Medizinrecht).
Orthopäde darf MRT-Untersuchungen durchführen und privat abrechnen (Christmann Law).
Verweigert ein Arzt die Erstellung eines gerichtlich angeforderten Befundberichtes, so begeht er damit keine Berufspflichtverletzung (Christmann Law).
Die fragwürdigen Abrechnungen der Charité (Berliner Morgenpost).
Patientenrechte im Kontext des Beschwerdemanagements - Die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen (Springer).
Verweigerung der stationären Aufnahme: Keine Aufnahmepflicht im Krankenhaus bei Ablehnung eines Corona-Tests (Solidaris).
Ev. Krankenhaus Hamm mit fortschreitender Digitalisierung (Pressemitteilung).
Formalia zur Dokumentation (Medical Tribune).
Abrechnungswesen: Charité führte falsche Institutsnamen auf Fehler beim Abrechnungsdienstleister PVS zurück... (Berliner Morgenpost).
Auch für das Jahr 2019 wurden der DRG-Entgelttarif und der PEPP-Entgelttarif von der Geschäftsstelle überarbeitet und als Anlage zu den stationären Behandlungsverträgen (s.a. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarungen für Krankenhäuser) bereitgestellt:
DRG-Entgelttarif und PEPP-Entgelttarif für das Jahr 2019 - Anlage 1 (Deutsche Krankenhausgesellschaft, DOC, 40 kB).
DRG-Entgelttarif und PEPP-Entgelttarif für das Jahr 2019 - Anlage 2 (Deutsche Krankenhausgesellschaft, DOC, 51 kB).
Neuauflage: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarung für Krankenhäuser (Buchhandel).
Klinikum Potsdam: Leichen-Ausgabegebühr i.H.v. 59,50 Euro brutto... (Potsdamer Neueste Nachrichten).
Az. 213 C 27099/15: Kein Schadenersatz für Krankenhaus bei kurzfristiger Terminabsage einer Operation durch Patienten (Augsburger Allgemeine).