Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-522.ff bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT
Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-522.ff bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT (KMH-Medizinrecht).
Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-522.ff bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT (KMH-Medizinrecht).
Zum Begriff des Zielvolumens nach dem OPS-Kode 8-52 (Medizinrecht Saarland).
Az. L 1 KR 176/18: Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens (ohne Umlagerung und Tischverschiebung) und ist nur einmal täglich kodierbar (Urteilsbegründung).