Bei zu spätem Einleiten des Prüfverfahrens wegen Fehlbelegung nur noch Rückgriff auf bereits vorgelegte Informationen zulässig
Az. S 44 KR 1602/17: Bei zu spätem Einleiten des Prüfverfahrens wegen Fehlbelegung nur noch Rückgriff auf bereits vorgelegte Informationen zulässig (Urteilsbegründung).