Az. L 16 KR 140/20: Krankenhaus habe nach der Mindestmengenvereinbarung einem Leistungserbringungsverbot unterlegen
Az. L 16 KR 140/20: Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch für die Leistungsvergütung im Zeitraum vor Aussetzen der Mindestmengenregelung für Knie-TEPs gegenüber dem Krankenhaus mit zu geringer Fallzahl (Urteilsbegründung).