Az. L 16 KR 182/21: Ohne Anwendung einer individuellen Sicherungsmaßnahme auf ärztliche Anordnung fehlt die Voraussetzung zur Kodierung des OPS 9-619
Az. L 16 KR 182/21: Das Intensivmerkmal "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" (hier: OPS 9-619) ist nicht bereits durch die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung erfüllt (Urteilsbegründung).