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NRW: Lungen- und Bronchialkrebs mit Anteil von 5 Prozent an Sterbefällen

NRW: Lungenkrebs auch 2023 weiterhin dritthäufigste Todesursache (IT.NRW).



Insgesamt starben 11 237 Menschen in NRW an Lungen- oder Bronchialkrebs. In Gelsenkirchen war der Anteil der Gestorbenen am höchsten – in Münster und im Kreis Olpe am niedrigsten. Düsseldorf (IT.NRW). Lungen- und Bronchialkrebs ist auch im Jahr 2023 mit einem Anteil von 5,0 Prozent an allen Sterbefällen die dritthäufigste Todesursache unter den Einzeldiagnosen in Nordrhein-Westfalen gewesen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltlungentages am 25. September 2024 mitteilt, starben 2023 insgesamt 11 237 Personen (6 475 Männer und 4 762 Frauen) im Land an Lungen- oder Bronchialkrebs. Der Anteil der an Lungen- und Bronchialkrebs Verstorbenen an allen Todesursachen hat sich seit 2016 (6,0 Prozent) bis 2022 (4,9 Prozent) rückläufig entwickelt und lag 2023 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.

Anteil der an Lungen- oder Bronchialkrebs Gestorbenen an allen Sterbefällen in NRW
©IT.NRW
Todesfälle bei Männern sinken – Anteil bei Frauen konstant
Bei Männern und Frauen war eine unterschiedliche Entwicklung in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen: Während der Anteil bei Männern von 7,9 Prozent im Jahr 2013 auf 5,8 Prozent im Jahr 2023 gesunken ist, bewegte sich dieser bei Frauen auf einem konstanteren Niveau, zuletzt lag dieser 2023 bei 4,2 Prozent.

Das Durchschnittsalter der an Lungen- und Bronchialkrebs Gestorbenen lag um rund sieben Jahre niedriger als das aller Gestorbenen
Das Durchschnittsalter der 2023 an Lungen- und Bronchialkrebs Gestorbenen aus Nordrhein-Westfalen war mit 72,5 Jahren um rund sieben Jahre niedriger als das aller Gestorbenen (Frauen: ca. −9,7 Jahre, Männer: ca. −4,2 Jahre).

Den höchsten Anteil an durch Lungen- und Bronchialkrebs Gestorbenen hatte Gelsenkirchen mit 6,6 Prozent, die niedrigsten Anteile mit 3,7 Prozent lagen in Münster und dem Kreis Olpe vor.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten und an das Statistische Landesamt übermittelten Todesbescheinigungen basiert. Im Jahr 2023 wurde für 1,3 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 6,3 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW, 23.09.2024

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