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Stellungnahme der Charité zu Ergebnissen einer Umfrage des Stern mydrg.de





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Stellungnahme der Charité zu Ergebnissen einer Umfrage des Stern

Charité mit Stellungnahme zur Berichterstattung des Magazins "stern" (Stellungnahme).



In der aktuellen Ausgabe des Magazins „stern“ vom 12.09.2024 werden Vorwürfe gegen die Charité erhoben, die in wesentlichen Punkten ungerechtfertigt sind. Der Artikel unterschlägt maßgebliche Informationen, verallgemeinert unangemessen und ordnet Zusammenhänge teils missverständlich ein. Dadurch entsteht ein falsches Bild der Realität in unserer Klinik, gegen das sich die Charité verwahrt.

Als Ausgangspunkt für zentrale Vorwürfe führt der Bericht mehrere Patientenfälle an, zu denen der Charité keine ausreichende Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt wurde. Trotz mehrfacher Hinweise auf die rechtliche Notwendigkeit legte die Redaktion zu diesen Einzelfällen keine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht vor. Nur auf dieser Basis wäre es der Charité aus datenschutzrechtlichen Gründen möglich, entsprechenden Schilderungen des „stern“ detailliert zu entgegnen und die erhobenen Vorwürfe durch Fakten zu widerlegen. Dieser Möglichkeit wurde die Charité beraubt.

Auch in anderer Hinsicht entsprechen Schilderungen in dem Beitrag nicht der Realität in unserer Klinik. Auf den Stationen der Charité ist eine Versorgung der Patient:innen gemäß einschlägigen Richtlinien und medizinischen Notwendigkeiten gewährleistet. Wie gut wir Patient:innen medizinisch versorgen, belegen unabhängige nationale und internationale Bewertungen der Krankenversorgung, bei denen unsere Klinik jährlich Spitzenplätze einnimmt. Auch unsere regelmäßig durchgeführten Patientenzufriedenheitsmessungen zeigen eine sehr hohe Zufriedenheit der behandelten Patient:innen mit der ärztlichen und pflegerischen Versorgung und Leistung der Charité. Teilnehmende Patient:innen bewerteten in der letzten Zufriedenheitsmessung (Jahr: 2024) die ärztliche Behandlung und pflegerische Betreuung jeweils mit der Schulnote 1,5 und würden die Charité weit überwiegend weiterempfehlen.

Anders als vom „stern“ behauptet gibt es auch keine strukturelle Überlastung von Ärzt:innen an der Charité. Richtig ist: Unsere Mitarbeiter:innen leisten jeden Tag mit großem persönlichen Einsatz eine gesellschaftlich sehr wertvolle Arbeit. Wie in jedem Berufsbild mit schwankendem, teilweise nicht planbarem Arbeitsaufkommen, gibt es Belastungssituationen und im Einzelfall vorübergehend auch Überlastungssituationen. Uns ist bewusst, dass unser ärztliches und pflegerisches Personal teils hoher Beanspruchung ausgesetzt ist. Dies verdient große Anerkennung. Um strukturelle Überlastungen zu vermeiden, steuern wir wo nötig entsprechend nach. Die Charité arbeitet kontinuierlich daran, Mitarbeiter:innen mithilfe von Ausbildung, Einstellung, Personalentwicklung, Digitalisierung und Optimierung von Prozessen in der Krankenversorgung zu unterstützen und zu entlasten. Dazu tragen auch innovative Tarifverträge bei. Gleichermaßen gilt unsere Unterstützung den Studierenden im Praktischen Jahr (PJ), die sich im letzten Studienjahr als Teil der akademischen Ausbildung befinden. Diese werden unter ärztlicher Anleitung tätig, um sie gezielt auf ihren späteren Beruf vorzubereiten.

Wir sind stets für Verbesserungsvorschläge und konstruktive Hinweise offen. Wir bedauern Einzelfälle, bei denen es in der Vergangenheit punktuell zu Abweichungen von unseren hohen Qualitätsstandards gekommen ist und lernen daraus. Stellen wir Korrekturbedarf fest, setzen wir diesen zügig und nachhaltig um. Hierzu haben wir ein umfangreiches System zur Qualitätssicherung etabliert, das kontinuierlich überprüft und weiter optimiert wird.

In der Charité arbeiten über 23.000 qualifizierte und engagierte Mitarbeiter:innen. In unseren mehr als 100 Kliniken und Instituten werden jährlich über 900.000 Behandlungen durchgeführt und über 9.000 Studierende ausgebildet. Die Berichterstattung des „stern“ rückt unsere Klinik und die engagierte Arbeit unserer Mitarbeiter:innen für die Gesundheit von Patient:innen in ein falsches Licht.

Quelle: Stellungnahme, 12.09.2024

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