Az. L 10 KR 30/18: Keine Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit bei leichter bis mittelschwerer depressiver Episode ohne weitere Gründe
Az. L 10 KR 30/18: Die Behandlung leichter bis mittelschwerer depressiver Störungen erfolgt regelhaft ambulant, falls nicht, ist die Erforderlichkeit der stationären Behandlung zu belegen (Urteilsbegründung).