Unispital Zürich muss Umkleidezeit nicht rückwirkend vergüten
Unispital Zürich muss Umkleidezeit nicht rückwirkend vergüten (TopOnline).
Unispital Zürich muss Umkleidezeit nicht rückwirkend vergüten (TopOnline).
Arbeitsrecht: Luzerner Pflegepersonal hofft auf Entgegenkommen der Spitäler (Luzerner Zeitung).