Neue EBM-Zuschläge 31451 bis 31457 richtig ansetzen
Ambulantes Operieren: Angabe OPS-Kode bei Abrechnung der Zuschläge 31451 bis 31457 (KV Sachsen).
Ambulantes Operieren: Angabe OPS-Kode bei Abrechnung der Zuschläge 31451 bis 31457 (KV Sachsen).
Ambulantes Operieren: Hinweise zur Abrechnung (KV RLP).
Entwurf Nachtrag vom 31.3.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 bzw. 1.7.2023 zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit §17c KHG (DKG).
Nachtrag vom 31.3.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023 bzw. 1.7.2023 zur 4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).
Ambulantes Operieren ab Januar 2023: Bessere Vergütung von Arthroskopie und Hernien-Eingriffen (KV Sachsen).
Ergänzungsvereinbarung vom 23.01.2023 zur Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275c Absatz 1 SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG und über das einzelfallbezogene Erörterungsverfahren nach § 17c Absatz 2b Satz 1 KHG vom 22.06.2021 (GKV-Spitzenverband, PDF, 49 kB).
Mehr ambulante Operationen: Der AOP-Katalog 2023 wurde mit einer ersten Erweiterung vereinbart (AOK).
Nachtrag vom 06.01.2023 mit Wirkung zum 01.02.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung zur Umsetzung des Zuschlags gem. § 4a Abs. 4 KHEntgG zur Sicherstellung und Förderung der Kinder- und Jugendmedizin (DKG, PDF, 33 kB).
Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Anlage 1 zum Vertrag nach § 115 b Absatz 1 SGB V, Stand: 01.01.2023 Deckblatt (Download, PDF, 8 kB).
Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Präambel (Download, PDF, 15 kB).
Abschnitt 1: Leistungen gemäß § 115 b SGB V aus Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Download, XLS, 147 kB).
Abschnitt 2: Leistungen gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Download, XLS, 69 kB).
Abschnitt 3: Leistungen gemäß § 115b SGB V des EBM ohne OPS-Zuordnung (Download, XLS, 11 kB).
Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß Anlage 1 erforderlich sein kann (Kontextfaktoren) (Download, XLS, 399 kB).
DRG-Systemzuschlag für 2023 in Höhe von 1,54 € pro Fall vereinbart (InEK).
Seit Jahren droht Kinderkliniken und -Abteilungen der Kollaps (Bayerischer Rundfunk).
Aktuelle Rechenhilfe für den Telematikzuschlag von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) veröffentlicht (DKG, XLS, 98 kB).
Generalistik führe zu einem Mangel an Kinderkrankenpflegekräften (Ärztezeitung).
Drei Eckpunktepapiere mit ersten Details zu kurzfristigen Reformschritten in der Krankenhauslandschaft vorgelegt (Spiegel).
Kalkulationsergebnis für die durchschnittlichen Kosten einer Obduktion nach § 3 der Obduktionsvereinbarung: Für den Vereinbarungszeitraum 2023 sind für die krankenhausindividuelle Ermittlung des Zuschlags für Obduktionen Durchschnittskosten in Höhe von 1.227,80 Euro anzusetzen (InEK, PDF, 80 kB).
Umfrage zeigt einen deutlichen Kostenanstieg in allen Kostenarten bei nahezu allen hessischen Krankenhäusern (Pressenachricht).
Die Kliniken in Hessen können die Kostenexplosion nicht kompensieren (Frankfurter Rundschau).
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz: Steuerfinanzierter Zuschlag auf die Fallpauschalen notwendig, weil die GKV das nicht stemmen könne (SWR).
Krankenhäusern in Oberfranken erwarten wirtschaftliche Krisenzeit (Bayerischer Rundfunk).
Aufschlag von rund vier Prozent auf jede Krankenhausrechnung bei allen Kliniken würde schnell und unbürokratisch funktionieren (KKVD).
Inflation und Kostenexplosion stellt Kliniken vor unlösbare Aufgabe (Bayerische Krankenhausgesellschaft).
Inflationsausgleich: Still ruht der See in Berlin (Augsburger Allgemeine).
Energiekosten: Schnelle Hilfen in Form eines Inflationsausgleiches als Rechnungsaufschlag auf die Fallpauschale gefordert (Handelsblatt).
Das Land Berlin sehe sich außerstande, seinen Krankenhäusern bei den gestiegenen Energiekosten zu helfen (Ärztezeitung).
50 rheinland-pfälzische Krankenhäuser haben Versorgungsaufschläge in Höhe von gut 3,3 Millionen Euro erhalten (Mediennachricht).
Konsiliarische Erörterung: Zuschlag E zur GOÄ-Nr. 60? (Ihre PVS).
Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen (Bundestag, PDF, 526 kB).
Krankenhausreform: Hamburger Krankenhäuser fordern kurzfristige Maßnahmen und grundlegende Weichenstellungen (Hamburgische Krankenhausgesellschaft).
KGNW: Preissteigerungen, Corona-Kurs und neue Auflagen bringen NRW-Krankenhäuser ins Trudeln (KGNW).
Kostenexplosion und Pandemie: Krankenhäuser benötigen wirtschaftliche Absicherung (Berliner Krankenhausgesellschaft).
Entwurf Nachtrag vom 15.03.2022 mit Wirkung zum 01.04.2022 bzw. 01.07.2022 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Az. 7 K 3674/20: Einem Krankenhaus kann die Anerkennung als Notfallversorger versagt werden (Juris).
Versorgungszuschlag Prüfliste gem. § 21 a Abs. 3 Satz 1, 1. Halbsatz (BWKG, XLS, 13 kB).
Musterprüfliste Versorgungsaufschlag: Prüfliste gem. § 21a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KHG (BWKG, XLS, 12 kB).
Übersicht über die Zu- und Abschläge 2021 / 2022 (GKV-Spitzenverband).
Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten (Solidaris).
Bundesgesundheitsministerium schlägt Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser mit COVID-19-Patienten vor (Deutsches Ärzteblatt).
Bei Haupteingriffen der Kategorie 7 (= kalkulatorische Schnitt-Naht-Zeit ab 120 Minuten) richtet sich die Berechnung von Zuschlagspositionen - auch bei simultan durchgeführten Eingriffen - nach Nr. 4 der Präambel 2.1 Anhang 2 EBM-Ä (Urteilsbegründung).
Muss das Krankenhaus Demmin ums Überleben kämpfen? (Nordkurier).
Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mit Änderungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte (Ebner Stolz).
Qualitätsverbesserung der onkologischen Versorgung mit einem Zentrumszuschlag? (Springer).
Abrechnung von PCR-Tests für Begleitpersonen mit Zuschlag nach § 26 KHG (Der Krankenhaus-Justitiar).
Entwurf: Nachtrag vom 27.04.2021 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
GVWG: BÄK kritisiert geplante Ausweitung der Mindestmengenregelung (Bundesärztekammer).
Neue EBM-Ziffern für die elektronische Patientenakte - Die Vergütung der Datenverarbeitung wurde geregelt (BfS).
Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik: Diagnosen und Prozeduren der Krankenhauspatienten auf Basis der Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (Springer).
Die Krankenhausbudgets 2018 und 2019 im Vergleich (Springer).
Kinderkliniken: Regierungs- und Oppositionspolitiker für Reform der Finanzierung (Deutsches Ärzteblatt).
Widerstand gegen Corona-Kürzung für Kliniken (BDPK).
Covid-19: Kliniken erhalten Zuschläge für telemedizinische Beratung (AOK Gesundheitspartner).
Labor: Grund- und Konsiliarpauschalen bis zum Jahresende verlängert (Hartmannbund).
Grundpauschalen Labor: Zuschläge verlängert (KBV).
Excel-Tools für die Budget- und Entgeltverhandlung 2020/2021 (Krankenhauszweckverband Rheinland e.V. (KHZV)).
Vernetzte Versorgung gegen Corona-Mutationen: Zeitlich befristete Zentrums-Zuschläge für telemedizinische Kooperationen (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Corona-Ganzjahresausgleich im Krankenhaus - ein Lichtblick für das Jahresergebnis 2020 und ein wichtiges bilanzpolitisches Instrument für den Jahresabschluss 2020 (Solidaris).
Mehr Geld für mehr Hebammen in Kliniken - Förderprogramm mobilisiert 60 Millionen Euro für mehr Personal in der Geburtshilfe (AOK Gesundheitspartner).
455 Millionen Euro für mehr Fachkräfte in Kliniken und in der Pflege (Pressemitteilung).
Qualitätssicherungszuschläge 2021 (VdEK, PDF, 43 kB).
Gemeinsame Vereinbarung der DKG, der GKV und der PKV über die Zuschläge für einrichtungsübergreifende Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (GKV-Spitzenverband).
Az. L 11 KR 2249/20: Krankenkasse ist von Aufrechnungen bei rückwirkend geltender zweijähriger Verjährungsfrist ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Nachtrag vom 15.12.2020 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018 mit Wirkung zum 01.04.2020, 01.01.2021, 01.04.2021 bzw. 01.07.2021 (DKG, PDF, 686 kB).
KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich über die Fortführung der Förderung für ambulante Operationen (Pressemitteilung).
DRG-Systemzuschlag für 2021 vereinbart (InEK, PDF, 138 kB).
Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustzentren gefordert (Ärztekammer Westfalen-Lippe).
Hüft- und Knieprothesen: Ziel ist lebenslange Haltbarkeit: Doch Kostendruck gefährdet Fortschritt (Pressemitteilung).
IPReG: neue Abschläge, neues Zusatzentgelt (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz GKV-IPReG) (Medizinrecht RA Mohr).
Budgetverhandlung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG regelt wesentliche Sachverhalte (Curacon).
Bundestag beschließt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) (Bundesgesundheitsministerium).
Die Hälfte der Krankenhäuser erzielt Erlöszuwächse durch die COVID-Ausgleichszahlungen (Deutsches Ärzteblatt).
Eine Bestandsaufnahme - Das operative Medizincontrolling in Zeiten von Corona (DGfM, PDF, 123 kB).
Krankenhauszukunftsgesetz: Kliniken und Kassen sollen Corona-Kompensationszahlungen vereinbaren (Ärztezeitung).
Kinderärzte drängen auf Aus für DRGs (Ärztezeitung).
Lehren aus der Pandemie für gute Krankenhauspolitik - DKG-Positionen zu Krankenhausreformen nach Corona (Das Krankenhaus 08/2020).
Bundesratsinitiative geplant: Weg mit den DRG in der Pädiatrie (Ärztezeitung).
Sicherstellungszuschlag: Liste für 2021 veröffentlicht (AOK-Gesundheitspartner, PDF, 2 MB).
Katholischer Krankenhausverband und Deutscher Caritasverband (DCV) mit gemeinsamer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf einer COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung (AusglZÄV) (Download, PDF, 233 kB).
Krankenhausabrechnung: Zu- und Abschläge 2020 (GKV-Spitzenverband).
Übersicht zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (Spaetgens Rechtsanwälte).
Selbstverwaltung handelt schnell - COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
DRG-Entgelttarif und PEPP-Entgelttarif für das Jahr 2020 inkl. Corona-Zuschlag / Rechnungsmuster für Selbstzahler nach § 8 Abs. 9 KHEntgG (BWKG, DOC, 41 kB).
Die 6 wichtigsten Punkte des Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetzes (Jorzig Rechtsanwälte).
Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz (Teil 1) - Erste Hilfe für Kliniken und Praxen (Curacon).
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz - Wirtschaftliche Ersthilfe für Kliniken (BDO Legal).
Covid-19: Krankenhausentlastungsgesetz und Bevölkerungsschutzgesetz (Mazars).
Zusammenfassung und Kommentierung der Neuerungen zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Vielen Dank an Dr. Bartkowski (MediClass, PDF, 49 kB).
Die wichtigsten Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes (Medizinrecht RA Mohr).
Nach heftiger Kritik der Krankenhäuser bessern Bund und Länder das geplante Hilfspaket für die Kliniken in der Corona-Krise nach (Oberhessische Presse).
PDSG stärkt Souveränität der Versicherten über elektronische Patientenakte (VdEK).
Krankenkassen in Hessen fördern Ausbildung an Krankenhäusern mit rund 140 Mio. Euro (VdEK).
Zuschläge für die Qualitätssicherung für Krankenhäuser 2020 (VdEK, PDF, 23 kB).
Vereinbarung der Liste der Krankenhäuser gemäß § 9 Abs. 1a Nr. 6 KHEntgG (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 273 kB).
Ministerrat beschließt Landesverordnung zur Stärkung kleiner Krankenhäuser (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).
Höhe des Systemzuschlags 2020 (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Grundsätze des Systemzuschlags im stationären Sektor 2020 (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Bedarfsplanung: G-BA beschließt bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen für die Übernahme von besonderen Aufgaben durch Krankenhäuser der Spitzenmedizin (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Az. B 1 KR 13/19 R: Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und Verfügbarkeit einer geplanten Anschluss-Reha anfallenden Krankenhausbehandlungskosten (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 13/19 R: Kliniken dürfen Patienten im Notfall bis zum Beginn der Reha zu Lasten der GKV weiterbehandeln (Solidaris).
Az. B 1 KR 13/19 R: Anspruch auf Vergütung vollstationärer Behandlung des Krankenhauses als Notfall-Reha-Behandlung (Quaas & Partner).
Tarifrate vereinbart: Nachschlag für Krankenhäuser (Curacon).
Freigabe zur Veröffentlichung des Abschlussberichtes des IQTIG zur qualitätsabhängigen Vergütung mit Zu- und Abschlägen (Gemeinsamer Bundesausschuss, PDF, 5,5 MB).
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken (Bundesrat).