Az. B 1 KR 9/17 R: Der OPS 1-430.2 beschreibe eine erfolgreiche Gewebeentnahme, daher solle eine fehlgeschlagene Zangenbiopsie des Lungengewebes i.S. einer nicht vollendeten oder unterbrochene Prozedur mit dem OPS 1-430.1 kodiert werden
Az. B 1 KR 9/17 R: Der OPS 1-430.2 beschreibe eine erfolgreiche Gewebeentnahme, daher solle eine fehlgeschlagene Zangenbiopsie des Lungengewebes i.S. einer nicht vollendeten oder unterbrochene Prozedur mit dem OPS 1-430.1 kodiert werden (Urteilsbegründung).