Ambulante Strahlentherapie im stationären Setting nicht gesondert berechenbar
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 18/22 R: Unerlaubte ambulante Strahlentherapie während stationärer Krankenhausbehandlung (Parallelbehandlung) (Urteilbegründung).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie während stationärer Krankenhausbehandlung (Parallelbehandlung) ist unzulässig (Terminbericht 32/23).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ist das Krankenhaus zur Abrechnung einer fortgesetzten und ihm in Rechnung gestellter Strahlentherapie bei stationärem Krankenhausaufenthalt als veranlasste Leistung berechtigt? (Terminvorschau 32/23).
Az. L 11 KR 977/20: Nur einmalige Kodierung des OPS 8-522.90 am Tag bei simultaner Bestrahlung mittels IMRT je Sitzung ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung nach Vornahme aller Einstellungen und zweckmäßiger Feldanordnungen (Urteilsbegründung).
Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-522.ff bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT (KMH-Medizinrecht).
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu KDE 562 Simultan Integrierter Boost SIB (InEK, PDF, 46 kB).
Az. L 1 KR 176/18: Abrechnung des integrierten Boost - Zur Codierung des OPS-Code 8-522.91 in der Strahlentherapie (Medizinrecht Saarland).
Az. L 1 KR 176/18: Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens (ohne Umlagerung und Tischverschiebung) und ist nur einmal täglich kodierbar (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 51/12 R: BSG zum Streit über die Vergütung einer Strahlentherapie als nachstationäre Behandlung (Bundessozialgericht).