Az. S 7 KR 1032/22: OPS-Strukturprüfung: MD darf Anforderungen an Kooperationsvereinbarungen nicht überspannen
OPS-Strukturprüfung: Entgegen der MD-Begutachtungsrichtlinien setze der OPS 8-981.2 keine schriftliche Kooperationsvereinbarung voraus / Unzulässiger Schluss, dass Nachweise von Strukturmerkmalen nur schriftlich oder durch Urkunden erbracht werden können (Solidaris).