Leistungsentscheidungen der Krankenkasse haben gewissen Formalia zu entsprechen
Az. S 14 KR 818/21: Leistungsanspruch und der Erstattungsanspruch sind seitens der Krankenkasse genau zu benennen (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 818/21: Leistungsanspruch und der Erstattungsanspruch sind seitens der Krankenkasse genau zu benennen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 98/21: Wann liegt eine akute Selbstgefährdung im Sinne des OPS 9-61.* vor? (KMH-Medizinrecht).