Therapeutengespräche i.R. der Aufnahmeuntersuchung sind keine anrechenbare und kodierbare Therapieeinheit
PEPP: Leistungen am Aufnahmetag zählen nicht für den OPS 9-649 und 9-696 (KMH-Medizinrecht).
PEPP: Leistungen am Aufnahmetag zählen nicht für den OPS 9-649 und 9-696 (KMH-Medizinrecht).
Therapeutengespräche bei Aufnahme sind bis zu 90 Minuten insgesamt nicht als anrechenbare und damit kodierbare Therapieeinheit anzusehen (InEK, PDF, 51 kB).
Kann das Aufnahmegespräch, welches bei Aufnahme zur (teil-)stationären Behandlung in der KJPP stattfindet, als Aufnahmeuntersuchung gemäß DKR-Psych 2022, PP014f gewertet werden oder stellt es eine kodierbare Therapieeinheit im Rahmen der OPS-Kodes 9-696.xx dar? (InEK, PDF, 161 kB).