Az. S 4 KR 1794/21 ER: Widerspruch gegen das StrOPS-Prüfergebnis des MD erfordere kein gerichtliches Eingreifen i.S. einer einstweiligen Anordnung
S 4 KR 1794/21 ER: Kein Erfordernis einer einstweiligen Anordnung auf Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale des OPS 9-701 (Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei Erwachsenen) gemäß § 275d Abs. 2 SGB V (Gerichtsbeschluss).