Az. L 8 KR 385/14 Stammzell-Transplantation bei Rezidiv-Myelom und Verstoss gegen Qualitaetsgebot nicht abrechnenbar
Az. L 8 KR 385/14: Fremdallogene, HLA-idente Stammzell-Transplantation sei bei Rezidiv-Myelom bei Verstoß gegen das Qualitätsgebot nicht zu Lasten der GKV abzurechnen (Urteilsbegründung).