Az. L 11 KR 637/20: Aufrechnungsverbot nach Landesvertrag NRW besteht bei nicht eröffnetem sachlichen Anwendungsbereich der PrüfvV
Az. L 11 KR 637/20: Eine "nur" sachlich falsche Abrechnung kann in der Regel nicht als auf vom Krankenhaus zu vertretenden Angaben beruhend angesehen werden (Urteilsbegründung).