Az. 3 C 17.15: Ergebnisse von Strukturprüfungen sind i.R. einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen
Az. 3 C 17.15: Ergebnisse von Strukturprüfungen sind i.R. einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen (Seufert Rechtsanwälte).