Az. B 1 KR 36/20 R: Abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan
Az. B 1 KR 36/20 R: Eine abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (hier: OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan (Urteilsbegründung).