Ergebnispapier: So soll es beim Thema Poolärzte weitergehen
Ergebnispapier: Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit von Poolärzten im Notdienst (zm online).
Ergebnispapier: Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit von Poolärzten im Notdienst (zm online).
Die (elektronische) Patientenakte: Recht auf Einsicht und Befüllung (Voelker).
Az. 8 U 166/20: Auch vor ambulanten Eingriffen und Anästhesien ist eine vollständige Anamneseerhebung unerläßlich (KMH Medizinrecht).
Dokumentation: ...was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht! (A&I).
Rechtssicherheit und -kenntnisse in der Intensivmedizin: Auswertung einer quantitativen deutschlandweiten Umfrage (A & I).
Aufklärung bei vorhersehbarer ernsthaftes Möglichkeit der Operationserweiterung (KMH-Medizinrecht).
Zu den rechtlich relevanten Implikationen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen (Heiseverlag).
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. VI ZR 375/21: Die Aufklärung vor einem operativen Eingriff ist Pflicht, ein Mindestabstand zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung indes nicht (Bundesgerichtshof).
Az. L 3 KA 1/21: Abtrennung von Diagnosestellung und Befundbewertung sorge für Unabhängigkeit von einem eventuellen Interesse an der Therapie (Sozialticker).
Az. VI ZR 284/19: Wie verteilen sich Aufgaben und Haftung zwischen Arzt und Hebamme bei der Geburt? (Christman Law).
Für die Geburtseinleitung in der klinischen Geburtshilfe stehe das zugelassene Arzneimittel Angusta (Misoprostol) statt Cytotec ab der 37. Schwangerschaftswoche zur Verfügung (Christmann Law).
Patientendokumentation: Datenschutzrechtliche Belange für Einsichtnahme mitunter vorgeschoben (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 26/21 R: Gesamtrisiko der Krankenhausbehandlung unter Beteiligung eines Nichtarztes trägt das (unwissende) Krankenhaus (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 26/21 R: Den Umfang des Erstattungsanspruches bei Erbringung von Krankenhausleistungen durch einen betrügerischen Nichtarzt hat die Vorinstanz noch zu ermitteln (Urteilsnbegründung).
Praxen datenschutzrechtlich nicht für Fehler von Konnektoren verantwortlich (KBV).
Orthopäde darf MRT-Untersuchungen durchführen und privat abrechnen (Christmann Law).
Operation verschoben - Aufklärung wiederholen? (Kanzlei Wienke & Becker).
Az. 3 C 1.21: Arzt muss Kontrollbehörden BtM-Rezepte offenlegen, nicht jedoch die entsprechenden Patientenakten (Christmann Law).
Zeitliche Aspekte bei Standards und Dokumentationspflichten (Springer).
Ärztekammer Westfalen-Lippe entzieht einem Paderborner Orthopäden die Weiterbildungsbefugnis (Radio Hochstift).
Az. B 1 KR 20/19 R: Verstoß gegen Aufklärungspflicht des Arztes gefährdet den Vergütungsanspruch (Solidaris).
Verurteilung nach Befund-Fehleinschätzung (Hessenschau).
Haftung bei Geburtsschäden nicht mehr versicherbar? (Krankenhaus Justitiar 04/21).
Zur disziplinarrechtlichen Verantwortung des ärztlichen Leiters eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) (Springer).
Abrechnungsbetrug im Krankenhaus: Strafbarkeit von Ärzten und Geschäftsführung (Buchhandel).
Ärztliche MVZ-Leitung: Sozialgericht München erlaubt disziplinarrechtlichen Durchgriff bei Abrechnungsfehlern (Solidaris).