Massenprüfungen durch den MDK bleiben rechtswidrig
Massenprüfungen durch den MDK bleiben rechtswidrig - Normale MDK-Prüfquoten von 20-25% und überraschende BSG-Rechtssprechung lassen einen weiteren Anstieg erwarten. Eine rechtliche Einordnung gibt dieser Artikel (Medizinrecht Saarland).