Prüfverfahren kann nur innerhalb der 6-Wochen-Frist gewechselt werden
Az. L 10 KR 226/22: Der Wechsel vom MD-Begehungsverfahren in das schriftliche Verfahren außerhalb der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Sechswochenfrist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V ist nicht zulässig (Urteilsbegründung).