PIA-Ermächtigungsantrag muss konkrete Angaben zum bestehenden Versorgungsbedarf enthalten
Versorgungsbedarfsprüfung für eine nicht an das Krankenhaus angebundene PIA nach § 118 Abs. 4 SGB V (Medizinrecht RA Mohr).
Versorgungsbedarfsprüfung für eine nicht an das Krankenhaus angebundene PIA nach § 118 Abs. 4 SGB V (Medizinrecht RA Mohr).