Az. B 6 KA 6/22 R: Keine gesonderte ärztliche Leitung für Psychiatrische Institutsambulanz
Az. B 6 KA 6/22 R: Eine ermächtigte Psychiatrische Institutsambulanz muss nicht über einen eigenen ärztlichen Leiter verfügen (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 6/22 R: Eine ermächtigte Psychiatrische Institutsambulanz muss nicht über einen eigenen ärztlichen Leiter verfügen (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 6/22 R: Eine ermächtigte Psychiatrische Institutsambulanz muss nicht über einen eigenen ärztlichen Leiter verfügen (Terminbericht 11/23).