Az. S 19 KR 357/15: Es ist diejenige Erkrankung als Hauptdiagnose auszuwählen, für die die meisten Ressourcen verbraucht wurden (hier: operiertes Glioblastom vs. Rechtherzinsuffizienz)
Az. S 19 KR 357/15: Es ist diejenige Erkrankung als Hauptdiagnose auszuwählen, für die die meisten Ressourcen verbraucht wurden (hier: operiertes Glioblastom vs. Rechtherzinsuffizienz) (Urteilsbegründung).