Az. S 18 KR 732/22: Krankenkasse konnte keine Ausnahme vom gesetzlichen Aufrechnungsverbot geltend machen
Az. S 18 KR 732/22: Die Krankenkasse habe das gesetzliche Aufrechnungsverbot missachtet (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 732/22: Die Krankenkasse habe das gesetzliche Aufrechnungsverbot missachtet (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 732/22: Das gesetzliche Aufrechnungsverbot ist zu beachten (Urteilsbegründung).
Schnittbilddiagnostik im InEK‑Benchmark: Eine Chance für die Radiologie (Springer).
Az. S 9 KR 721/18: Zur Auslegung des Strukturmerkmals der "halbstündigen Transportentfernung" nach der rückwirkenden Neufassung des OPS 8-98b (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 69/17: LSG Rheinland-Pfalz zur Erbringung weiterer ätiologischer Diagnostik (Mindestmerkmale) für die Kodierbarkeit der neurologischen Schlaganfall-Komplexbehandlung 8-981.1 (Sozialgerichtsbarkeit).
Az. L 2 KR 179/14: Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über mehr als 72 Stunden (OPS 8-981.1): Fachgesellschaften widersprechen dem Urteil des Sozialgerichtes des Saarlandes (Deutsches Ärzteblatt).
Az. S 14 KR 497/14: Kodierleitfaden Schlaganfall entspreche nicht der geltenden Gesetzeslage - Erbringung von Physio- und Ergotherapie i. R. einer neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls (OPS 2012 Nr 8-981.1) auch am Wochenende nur durch staatlich anerkannte Fachkräfte (Urteilsbegründung).
Az. L 2 KR 179/14: Lediglich moderater Schlaganfall rechtfertige nicht die Abrechnung der DRG B70B mit einer neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über mehr als 72 Stunden (OPS 8-981.1) (Rechtsanwälte Giring, Lordt, Wölk).
Az. B 1 KR 13/14 R, B 1 KR 24/14 R, B 1 KR 23/14 R, B 1 KR 17/14 R, B 1 KR 20/14 R, B 1 KR 26/14 R und B 1 KR 21/14 R: BSG zur Nachkodierung einer Nebendiagnose, zur Zahlung der Aufwandspauschale, zur Zahlung einer zweiten Aufwandspauschale bei Nichtzusammenführung zweier Behandlungsfälle, zum Versorgungsauftrag des Krankenhauses, zur Mitteilung der Gründe für stationäre Krankenhausbehandlung und zum Ausschluss einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung bei Patientenalter von unter 60 Jahren (Terminvorschau 26/15).