BSG gibt enge Auslegung für Notfallbehandlung aus dem Schockraum-Urteil auf
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/22 R: Stationäre Notfallbehandlung: Teilweise Abkehr von Implikationen aus dem Schockraum-Urteil (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22 R: Ist eine auf der Stroke-Unit eingeleitete Lysetherapie mit nachfolgender Verlegung zur Thrombektomie als vorstationäre Krankenhausbehandlung abzurechnen? (Terminvorschau 32/23).
Az. L 11 KR 542/18: Weder die Aufnahme in die Stroke Unit noch die Einleitung der Lyse vor der Verlegung eines Schlaganfallpatienten sprechen für den Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/20 R: Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung nur im Schockraum sei bei Weiterverlegung als ambulante Behandlung anzusehen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/20 R: Ist die Behandlung im Schockraum bei Hirnblutung als stationäre Krankenhausbehandlung zu qualifizieren? (Terminvorschau 19/21).