Az. B 1 KR 33/21 R: Qualitätsgebot bei der Implantation von Coils
Az. B 1 KR 33/21 R: Die Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mit Coils entsprach 2016 nicht dem Qualitätsgebot (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 33/21 R: Die Bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mit Coils entsprach 2016 nicht dem Qualitätsgebot (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 33/21 R: Die bronchoskopische LVR mittels Einlage von Coils entsprach 2016 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 913/21: Voraussetzungen der DKR-Definition der intensivmedizinischen Versorgung lagen nachweislich vor und berechtigten zum Ansatz von 123 Beatmungsstunden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 33/21 R: BSG zum Nachweis, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (Terminbericht 49/22).
Az. B 1 KR 33/21 R: Wie kann nachgewiesen werden, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet? (Terminvorschau 49/22).
Az. S 45 KR 536/20: LVRC-Verfahren hatte 2016 das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative (Medizinrecht RA Mohr, PDF, 2 MB).
Az. S 45 KR 536/20: LVRC-Verfahren (bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Coils) besaßen im Jahr 2016 das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative (Medizinrecht RA Mohr).
S1-Leitlinie Klimabewusste Verordnung von Inhalativa (AWMF, PDF, 4,7 MB).
Bei 46.100 Menschen war Lungen- und Bronchial-, Kehlkopf- oder Luftröhrenkrebs die Todesursache (Destatis).
Az. L 11 KR 236/20: Beweislastumkehr bei Rückzahlungsbegehr einer Krankenkasse ohne Einleitung einer Auffälligkeitsprüfung durch den MDK (Urteilsbegründung).
S3-Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie COPD - Die COPD ist eine chronische, in der Regel progrediente Atemwegs- und Lungenerkrankung, die durch eine nach Gabe von Bronchodilatatoren nicht vollständig reversible Atemwegsobstruktion gekennzeichnet ist (AWMF, PDF, 4,6 MB).
Diakonissenkrankenhaus und Klinikum St. Georg gründen Emphysemzentrum (Diako Leipzig).
18 % mehr Krankenhausfälle wegen raucherspezifischer Erkrankungen binnen zehn Jahren (Destatis).
AOK-Gesundheitsatlas vorgestellt: Lungenerkrankung COPD in Westfalen-Lippe häufiger als im bundesweiten Durchschnitt (Pressemitteilung).
Die Pandemie zeigt die Leistungsfähigkeit der deutschen Krankenhauslandschaft (DKG).
Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Nachweis- und Prüfverfahren (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Az. L 5 KR 743/18: Bei Coil-Implantationen handelte es sich (2016) um eine nach zwingenden normativen Vorgaben ungeeignete Versorgung von Versicherten nach dem SGB V (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 251/14: Spontanatmungsintervalle sind i.R. der Entwöhnung von nichtinvasiver Beatmung mit Maske bei der Ermittlung der Beatmungsstunden zu berücksichtigen (Urteilsbegründung).
Qualitätsanforderungen für neurovaskuläre Zentren und Lungenzentren stehen fest (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Az. L 5 KR 273/17: Die Gewöhnung an die maschinelle Beatmung ist keine Voraussetzung für eine Entwöhnung gemäß DKR 1001l (2013) (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 13/19 R: Was ist ein Reha-Notfall-Krankenhaus? (BPG Münster).
Patientenzahlen in Dossiers lassen sich mit Versorgungsdaten validieren (IQWiG).
Az. L 5 KR 273/17: Spontanatmungszeiten sind als Entwöhnungsversuche zu den Beatmungszeiten hinzuzurechnen (Urteilsbegründung).
Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Az. L 5 KR 621/17: Aufwandspunkte (SAPS / TISS) i.R. der intensivmedizinischen Komplexbehandlung können vergütungswirksam nur auf einer Intensivstation, nicht aber auf einer Intermediate Care anfallen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 3159/18: Obesitas-Hypoventilations-Syndrom (E66.22) ist spezifischer als die chronisch respoiratorische Insuffizienz (J96.11) und daher als Hauptdiagnose zu kodieren (Urteilsbegründung).
Die Rolle der Krankenhäuser als Zuweiser für die außerklinische Intensivpflege (Pflegemarkt).