Az. L 10 KR 483/21 KH: Krankenkasse muss 56 Tsd. Euro wegen Beatmungsstunden nachvergüten
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 483/21 KH: Nachberechnung von 56.373,42 € aufgrund MD-ermittelter Beatmungsstunden ist rechtens (Urteilsbegründung).
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 94/21: Bei der CPAP-Atemunterstützung bei Neugeborenen werden nur Zeiten des apparativen Einsatzes addiert (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 913/21: Voraussetzungen der DKR-Definition der intensivmedizinischen Versorgung lagen nachweislich vor und berechtigten zum Ansatz von 123 Beatmungsstunden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 35/20 R: Die Entwöhnung von der maschinellen Beatmung setzt die Feststellung einer Gewöhnung voraus (Urteilsbegründung).
27 Stunden Beatmungszeit der HFNC-Beatmung nicht als Beatmungsstunden anerkannt - Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 35/20 R: Gerichte sind weiterhin mit der tatbestandlichen Feststellung der Gewöhnung und Entwöhnung bei maschineller Beatmung befasst (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 35/20 R: Die maschinelle Beatmung setzt die Feststellung einer Gewöhnung voraus (Medizirecht RA Mohr).
Az. S 59 KR 1471/19: Für die vom MDK Bayern für Entwöhnung geforderte Voraussetzung einer vorausgegangenen ununterbrochenen maschinellen Beatmung über eine Dauer von mindestens 24 Stunden gibt es weder in der DKR 1001l noch in den aktuellen wissenschaftlichen Beatmungsleitlinien irgendeine Grundlage (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 273/17: Keine Gewöhnung als Voraussetzung bei der Berechnung von Beatmungsstunden (KHM Medizinrecht).
Az. B 1 KR 19/19 R: Zeiten der Spontanatmung bei Entlassung in respiratorisch nicht stabilem Zustand sind i.S. der Kodierrichtline als Beatmungsstunden abrechnungsrelevant ansatzfähig (Urteilbegründung).