BSG zur Zulässigkeit von Aufrechnungen
Az. B 1 KR 18/23 R, B 1 KR 23/24 R, B 1 KR 24/24 R und B 1 KR 25/24 R: Das Bundessozialgericht entscheidet zur Zulässigkeit von Aufrechnungen und zum gesetzlichen Aufrechnungsverbot (Terminvorschau 30/24).
Az. B 1 KR 18/23 R, B 1 KR 23/24 R, B 1 KR 24/24 R und B 1 KR 25/24 R: Das Bundessozialgericht entscheidet zur Zulässigkeit von Aufrechnungen und zum gesetzlichen Aufrechnungsverbot (Terminvorschau 30/24).
Az. B 1 KR 33/23 R: BSG entscheidet zur Kodierbarkeit der D65.0 erworbene Afibrinogenämie (Terminvorschau 30/24).
Az. B 1 KR 23/23 R und B 1 KR 24/23 R: Verjährung einer Forderung auf Zahlung der Aufwandspauschale (Terminvorschau 30/24).
Az. L 16 KR 304/22 KH: Nach gerichtlicher Überprüfung kann eine Änderung der Kodierung bei Haupt- und Nebendiagnose PrüfvV-konform sein (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 12/23 R: Keine separate Vergütung einer Erstuntersuchung / Passus im Landeskrankenhausgesetz Hamburgs ist nicht mit Bundesrecht vereinbar (Urteilsbegründung).
Az. S 23 KR 1119/22: Es bedarf keiner gesonderten Begründung für die stationäre Durchführung einer Nicht-AOP-Prozedur ohne MD-Prüfauftrag (Urteilsbegründung).
Az. S 23 KR 1560/21: Die Abgrenzung zwischen intraoperativen Laborleistungen (§ยง 5 AOP-Vertrag) von präoperativen Laborleistungen (gem. §4) erfolgt über das zeitliche Moment des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs mit dem Eingriff (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 485/22: Die Kodes aus Tabelle 2 der DKR D012i sind bei jedem Vorliegen zwingend und ohne Nachweis eines Ressourcenverbrauches zu verschlüsseln (Quaas & Partner).
Az. L 11 KR 1024/23 KH: Zulässige Aufrechnung bei nicht fristgerechter Übersendung der Behandlungsunterlagen an den zuständigen MDK (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 354/22 KH: Bei der protrahierten Entbindung O75.6 wird die Zeit der Wehentätigkeit vor Krankenhausaufnahme zur Berechnung der 18 Stunden mitgezählt (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 122/23 KH: Die (suffiziente) Behandlung einer Epistaxis erforderte nicht die besonderen Mittel des Krankenhauses (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 143/21: Pflege durch qualifiziertes Personal als medizinisches Erfordernis eines Krankenhausaufenthaltes bei Fehlen einer Sonderpflegeeinrichtung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 5 KR 117/20: Änderungen des MDK-geprüften Teils des Datensatzes nach § 301 SGB V außerhalb der in § 7 Abs. 5 PrüfvV 2016 geregelten Änderungsmöglichkeiten sind unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 37/22 R: Äußere Wendung in Sectiobereitschaft ist stationärer Krankenhausaufenthalt (Quaas & Partner).
Az. L 4 KR 1374/23: Zugelassene Knorpelzellaufbereitungen nach ATMP oder AMG konnten 2016 zu Lasten der GKV ohne Verstoß gegen das Qualitätsgebot als Zusatzentgelt berechnet werden (Urteilsbegründung).
Az. S 25 KR 699/21: Zur Beurteilung einer Primärindikation für eine bariatrische Operation bei einem BMI von mehr als 50 kommt es auf das Gewicht bei Stellung der OP-Indikation an und nicht auf das Gewicht bei Aufnahme in das Krankenhaus zur Durchführung der Operation (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 140/24: Fehlende Minderung des Abrechnungsbetrages gilt unabhängig vom Zeitpunkt auch im streitbefriedenden Erörterungsverfahren (Urteilsbegründung).
Az. S 22 KR 193/20: Wechsel der MDK-Prüfverfahrensart ohne fristgerechte Mitteilung führt zum Aufrechnungsverbot für die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22: Schockraum 2-Entscheidung mit gesonderten Anforderungen an die Fälligkeit der Schlussrechnung (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 20/23 R: Ständige Anwesenheit der Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin beim OPS 8-980 (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 20/23 R: Behandlungsleitung bei intensivmedizinischer Komplexbehandlung (Quaas & Partner).
Az. L 1 KR 167/21: Bei fehlendem (international) breiten fachlichen Konsens zur TAVI-Intervention 2014 auch ohne Herzchirurgie entspricht die rein interventionell-kardiologische Erbringung nicht dem Qualitätsgebot und konnte nicht vergütet werden (Urteilsbegründung).
Übergangsregelung zur Aussetzung des Aufrechnungsverbots rechtmäßig (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 41/22 R: Ein Ulcus beim diabetischen Fußsyndrom kann nicht einfach als Dekubitus kodiert werden, wenn keine Druck-Genese nachgewiesen werden kann (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/23: Die Kodierung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980) erfordert die tägliche Anwesenheit mit Rufbereitschaft der Behandlungsleitung (Terminbericht 22/24).
Az. B 1 KR 12/23 R: Keine gesonderte Vergütung der Aufnahmeuntersuchung / Passus im Landeskrankenhausgesetz Hamburgs sei nichtig (Terminbericht 22/24).
Az. S 8 KR 341/22: Auf eine Aufwandspauschale nach § 275 SGB V sind Verzugszinsen nach dem BGB zu zahlen (Urteilsbegründung).