30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig
30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig - Keine Unterschrift ohne juristische Beratung (Marburger Bund).
30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig - Keine Unterschrift ohne juristische Beratung (Marburger Bund).
Studie bescheinigt einigen Regionen von Sachsen-Anhalt eine schlechte Notfallversorgung (MDR).