eArztbrief: Adress-Zuordnung ist großes Problem
Elektronischer Arztbrief: Praxen müssen eArztbrief empfangen können (Heiseverlag).
Elektronischer Arztbrief: Praxen müssen eArztbrief empfangen können (Heiseverlag).
Dokumentationsqualität der Medikation in Entlassbriefen - eine Bestandsaufnahme nach Einführung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (Science Direct).
KIM: Viele E-Mails landen in "Lumpenpostfächern" von Krankenhäusern (Heiseverlag).
Der Diagnosenkopf in KH-Entlassbriefen: Erwartungen und Präferenzen deutscher Ärzte (Uni Witten-Herdecke).
Viele Krankenhäuser setzen auf Software für laienverständliche Patientenbriefe bei der Entlassung (Pressemeldung).
ChatGPT schreibt qualitativ vergleichbare Arztbriefe schneller (Deutsches Ärzteblatt).
Von der automatisierten Befundanalyse bis zum Arztbriefgenerator: Künstliche Intelligenz für dokumentenbasierte Prozesse im Krankenhaus (Fraunhofer AIS).
Den Arztbrief schreibt künftig die KI (Ingenieur.de).
Wie klappt das Entlassmanagement? (Pharmazeutische Zeitung).
LOINC®-Übersetzungen für DEMIS und MIO Krankenhausentlassbrief (BfArm).
Gesundheitswesen in Österreich: Zu hohe Kosten für Dokumentation und Administration (Pressetext).
Was erwarten Niedergelassene von einem Entlassungsbericht nach Krankenhausbehandlung (Medical Tribune).
Entlassmanagement in der Geriatrie - Entwicklung eines Weiterbildungscurriculums (DVSG).
Modernisierung der Pflege: Alles digitaler, alles besser? (Das Erste).
Entlassmanagement: Zukünftige Zusammenarbeit am medizinischen Informationsobjekt (MIO) "Krankenhaus-Entlassbrief " bekräftigt (Pressemitteilung).
Az. L 4 KR 985/19: Die Einleitung eines Prüfverfahrens vor Rechnungserhalt durch die Krankenkasse ist rechtsmissbräuchlich und löst den Zahlungsanspruch für eine Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).
Checkliste Entlassmanagement: Aus der Klinik nach Hause - Überleitungspflege, Brückenpflege, häusliche Unterstützung (DKFZ).
ANregiomed-Kliniken setzen auf elektronische Patientenakte (Fränkischer).
Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Was im Arztbrief steht und wofür dieser nötig ist (Westdeutsche Zeitung).
Ev. Krankenhaus Hamm mit fortschreitender Digitalisierung (Pressemitteilung).
Az. L 4 KR 3159/18: Obesitas-Hypoventilations-Syndrom (E66.22) ist spezifischer als die chronisch respoiratorische Insuffizienz (J96.11) und daher als Hauptdiagnose zu kodieren (Urteilsbegründung).
Evangelisches Krankenhaus Zweibrücken: Weitere Patientenakten frei zugänglich (Die Rheinpfalz).
Az. L 1 KR 197/15: Die Kodierung eines Keims ist ohne Ressourcenverbrach zulässig, sofern der Keim ursächlich für eine Krankheit ist (Urteilsbegründung).
Az. 7 U 10/19: Versand von Arztbriefen und Haftungsrisiken (Christmann Law).
Az. 6 Sa 350/18: Wiederholt verspätete Erstellung von Arztbriefen kostet Stationsarzt den Job (Christmann Law).
Modellprojekt "Digitale Gesundheitsplattform OWL" wird mit 4,8 Millionen Euro gefördert (Neue Westfälische).