Az. S 10 KR 329/22: Die Kodierung einer CRP-Apherese bei Herzinfarkt mit dem OPS 8-821.10 ist unzulässig
Az. S 10 KR 329/22 und S 3 KR 437/22: Beim C-reaktiven Protein (CRP) handelt es sich nicht um ein Immunglobulin oder einen Immunkomplex, weshalb die CRP-Apherese nicht vom OPS 8-821.10 umfasst sei (Urteilsbegründung).