Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch ein wirtschaftliches Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten
Az. B 1 KR 9/20 R: Bei der Behandlungsplanung hat das Krankenhaus auch ein wirtschaftliches Alternativverhalten zu prüfen und die Behandlungsplanung ggf. daran auszurichten (Medizinrecht RA Mohr).