Az. L 2 KR 207/12: Verlegung sei durch Abgabe der Gesamtbehandlungsverantwortung gekennzeichnet, Verbringungsleistungen unterstützten die Behandlung
Az. L 2 KR 207/12: Verlegung sei durch Abgabe der Gesamtbehandlungsverantwortung gekennzeichnet, Verbringungsleistungen unterstützten die Behandlung (Medizinrecht RA Mohr).