Az L 5 KR 154/19: Eine Reanimation im Schockraum stellt eine stationäre Behandlung dar
Az L 5 KR 154/19: Eine Reanimation im Schockraum stellt eine stationäre Behandlung dar, auch bei Versterben des Patienten nach wenigen Minuten (Medizinrecht RA Mohr).