L 1 KR 197/15: Die Kodierung eines Keims ist ohne Ressourcenverbrach zulässig, sofern der Keim ursächlich für eine Krankheit ist
Az. L 1 KR 197/15: Die Kodierung eines Keims ist ohne Ressourcenverbrach zulässig, sofern der Keim ursächlich für eine Krankheit ist (Urteilsbegründung).