Az. S 15 KR 67/18: Der nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgelegte Ausschluss für ein Nachreichen von prüfungsrelevanten Unterlagen spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren sei nicht anwendbar
Az. S 15 KR 67/18: Der nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgelegte Ausschluss für ein Nachreichen von prüfungsrelevanten Unterlagen spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren sei nicht anwendbar (Urteilsbegründung).