Az. S 15 KR 819/17: Krankenhäuser sind berechtigt, Rechnungskorrekturen auch außerhalb der 5-Monats-Frist vorzunehmen
Az. S 15 KR 819/17: Krankenhäuser sind berechtigt, Rechnungskorrekturen auch außerhalb der 5-Monats-Frist vorzunehmen (Medizinrecht RA Mohr).