Az. L 1 KR 42/15: Die Verankerung eines Arthrodesenagels mit Knochenzement sei bei einer Re-Arthrodese Standard und nicht mit einem zusätzlichen OPS-Kode (hier: 5-785.0) zu kodieren
Az. L 1 KR 42/15: Die Verankerung eines Arthrodesenagels mit Knochenzement sei bei einer Re-Arthrodese Standard und nicht mit einem zusätzlichen OPS-Kode (hier: 5-785.0) zu kodieren (Urteilsbegründung).