Az. S 18 KR 704/21: SG Nürnberg zur Unzulässigkeit einer Aufrechnung
Az. S 18 KR 704/21: Eine Aufrechnung ist unzulässsig, sofern - wie hier - kein Ausnahmetatbestand vom Aufrechnungsverbot vorliegt (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 704/21: Eine Aufrechnung ist unzulässsig, sofern - wie hier - kein Ausnahmetatbestand vom Aufrechnungsverbot vorliegt (Urteilsbegründung).
Ambulantisierungspotenzial stationärer Fälle einer universitären Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie (Springer).
Az. L 5 KR 213/18: Kodierung einer Nebendiagnose sei nur möglich, wenn es sich dabei um eine andere Krankheit handelt, als jene, die schon mit der Hauptdiagnose erfasst wurde (Urteilsbegründung).