Az. B 1 KR 33/18 R: Bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung ist das Krankenhaus mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) auch nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen
Az. B 1 KR 33/18 R: Bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung ist das Krankenhaus mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) auch nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).