Az. B 1 KR 3/15 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot müssen Krankenhäuser schon bei der Behandlungsplanung beachten und wirtschaflichere Alternativen in Betracht ziehen
Az. B 1 KR 3/15 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot müssen Krankenhäuser schon bei der Behandlungsplanung beachten und wirtschaflichere Alternativen in Betracht ziehen (Medizinrecht RA Mohr).