Az. S 3 KR 367/12: Krankenkasse muss sich vorherige wirksame Kostenübernahmeerklärung nach danach abweichender MDK-Beurteilung zurechnen lassen
Az. S 3 KR 367/12: Krankenkasse muss sich vorherige wirksame Kostenübernahmeerklärung nach danach abweichender MDK-Beurteilung zurechnen lassen (Justiz Rheinland-Pfalz).