Az. L 11 KR 516/19: Für die Kodierung mit J95.2 müsse ein akuter Krankheitszustand als Eingriffsfolge vorliegen, der eine über das übliche Maß hinausgehende Nachbetreuung erfordere
Az. L 11 KR 516/19: Für die Kodierung mit J95.2 müsse ein akuter Krankheitszustand als Eingriffsfolge vorliegen, der eine über das übliche Maß hinausgehende Nachbetreuung erfordere (Jusmedica).