Bei Verlegungen in ein anderes Krankenhaus sei je eine Fallpauschale abzurechnen
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 8/23: Regelungslücke bei Kostenfolge der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Erörterungsverfahren nach § 9 PrüfvV führt zur Zulassung der Sprungrevision (Urteilsbegründung).
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu KDE 37 respiratorische Insuffizienz (InEK, PDF, 139 kB).
Az. L 11 KR 516/19: Für die Kodierung mit J95.2 müsse ein akuter Krankheitszustand als Eingriffsfolge vorliegen, der eine über das übliche Maß hinausgehende Nachbetreuung erfordere (Jusmedica).
Az. L 4 KR 6/18: Nach Treu und Glaube keine Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 8/18: Nach Treu und Glaube keine Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 683/16: Kodierung der respiratorischen Insuffizienz mit J96.0- auch ohne Kontroll-BGA korrekt (Seufert-Rechtsanwälte).
Epidemiologische Entwicklung der außerklinischen Beatmung: Eine rasant zunehmende Herausforderung für die ambulante und stationäre Patientenversorgung (Thieme).
Aktualisierung der SEG 4-Kodierempfehlung 37 - Insuffizienz, respiratorische (Problem / Erläuterung: Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?) (MDK).
Az. S 12 KR 598/15: Eine Sauerstoffsättigung von 89%, die auf einen erniedrigten Sauerstoffpartialdruck zurückzuführen ist, erfülle die Nebendiagnose J96.09 (Akute respiratorische Insuffizienz, ao. n. klassif.: Typ n. näh. bez.) (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 11 KR 580/15: Stunden der Masken-CPAP-Beatmung können nicht zur Gesamtbeatmungszeit hinzu gerechnet werden - CPAP-Maskenbeatmung sei keine maschinelle Beatmung (Urteilsbegründung).
Az. S 24 KR 48/15: Maßnahmen bei stationärer Behandlung müssen für die zulässige Abrechnung tatsächlich nachweisbar sein (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 598/15: Eine Sauerstoff-Sättigung (saO2) von 89% (in Raumluft) und mehrfachen O2-Gaben erfülle auch bei nicht pathologischer Blutgasanalyse die Kriterien der Nebendiagnose (Sozialgericht Koblenz).
S 15 KR 406/13: Sozialgericht Rostock zur Kodierbarkeit der Nebendiagnose J96.00 und zur Auslösung der Aufwandspauschale auch bei sachlich-rechnerischen Prüfung (Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern).