Klarstellung: Nachtrag zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung
Übermittlung der Nachrichten KAIN und INKA auch nach Fallstorno möglich / Nachtrag vom 11.10.2023 mit Wirkung zum 20.10.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Übermittlung der Nachrichten KAIN und INKA auch nach Fallstorno möglich / Nachtrag vom 11.10.2023 mit Wirkung zum 20.10.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Az. S 14 KR 221/22: Sprungrevision zur Frage der Aufschlagszahlung ab dem Jahr 2022 zugelassen (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 845/22 ER: Regelung zur Ausgleichszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V war auf den im Jahr 2021 aufgenommenen Behandlungsfall nicht anwendbar (Urteilsbegründung).
Licht und Schatten durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) (KU 02/2023, PDF, 140 kB).
Az. S 28 KR 1213/22 ER: Mit der Übermittlung der KAIN Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per elektronischen Datenaustausch (DTA) hat die Krankenkasse auch bereits eine Regelung über die Festsetzung einer Aufschlagszahlung getroffen, auch wenn sie weder ein Begleitschreiben versandt hat und die Rechtsmittelbelehrung fehlt (Urteilsbegründung).
Leistungserbringerportal des Medizinischen Dienstes: Was kann es? Was verbessert es? Und was kann es nicht? (KU 06/2022, PDF, 227 kB).
Streit um den Versand der Prüfunterlagen für den Medizinischen Dienst (Medcontroller).
Az. S 83 KR 5351/19: Die Kodierung (B-Kode) eines verursachenden Keimes sei dann nicht obligat anzugeben, wenn der Keim bereits im Titel des Primärkodes hinreichend benannt werde (Urteilsbegründung).