Az. L 1 KR 125/24 B ER: Bei Ausnahmegenehmigung hohe Hürden zur Widerlegung einer Mindestmengenprognose
Az. L 1 KR 125/24 B ER: Kein Leistungserbringungsverbot bei Frühgeborenen unter 1250 g Geburtsgewicht bei fortgeltender Ausnahmegenehmigung und trotz Erhöhung der Mindestmenge sowie behaupteter Widerlegung der Mindestmengenprognose (Urteilsbegründung).